Kaufnebenkosten berechnen
Was sind Kaufnebenkosten?
Beim Immobilienkauf fallen neben dem Kaufpreis erhebliche Nebenkosten an. Diese betragen je nach Bundesland zwischen 9 % und 15 % des Kaufpreises. Unser Kaufkostenrechner berechnet alle Posten auf einen Blick.
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Grunderwerbsteuer: Die größte Einzelposition. Je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises.
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Maklerprovision: Seit 2020 wird die Provision in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Üblich sind 3,57 % bis 7,14 % inkl. MwSt.
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Notarkosten: Der Notar beurkundet den Kaufvertrag. Üblich sind ca. 1,5 % des Kaufpreises.
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Grundbuchkosten: Für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch fallen ca. 0,5 % des Kaufpreises an.
So nutzt du den Kaufkostenrechner
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Kaufpreis eingeben: Trage den Kaufpreis deiner Wunschimmobilie ein.
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Bundesland wählen: Der Grunderwerbsteuersatz und die übliche Maklerprovision werden automatisch gesetzt.
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Berechnen klicken: Du erhältst sofort die Gesamtkosten, eine Aufschlüsselung und ein Ringdiagramm.
Praxisbeispiel
Wohnung in Berlin für 350.000 €
Grunderwerbsteuer (6,0 %): 21.000 €
Maklerprovision (7,14 %): 24.990 €
Notarkosten (1,5 %): 5.250 €
Grundbuchkosten (0,5 %): 1.750 €
Nebenkosten gesamt: 52.990 € (15,1 %)
Gesamtkosten: 402.990 €
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Deutschland?
Die Kaufnebenkosten liegen je nach Bundesland und Maklervereinbarung zwischen 9 % und 15 % des Kaufpreises. Der größte Posten ist die Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), gefolgt von der Maklerprovision.
Kann man Kaufnebenkosten steuerlich absetzen?
Bei einer vermieteten Immobilie ja: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten können als Anschaffungsnebenkosten über die Abschreibung geltend gemacht werden. Bei Eigennutzung sind die Nebenkosten leider nicht absetzbar.
Was ist der Unterschied zwischen Notar- und Grundbuchkosten?
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und die Grundschuldbestellung. Das Grundbuchamt trägt den neuen Eigentümer und ggf. die Grundschuld ins Grundbuch ein. Beide Kosten zusammen liegen bei ca. 2 % des Kaufpreises.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision: Beim Kauf von Wohnimmobilien darf die Provision maximal hälftig auf den Käufer umgelegt werden. Der Verkäufer muss mindestens den gleichen Anteil tragen.